Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 19.08.2010

Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 25.01.2011 - 7 Sa 521/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16786
LAG Nürnberg, 25.01.2011 - 7 Sa 521/10 (https://dejure.org/2011,16786)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 25.01.2011 - 7 Sa 521/10 (https://dejure.org/2011,16786)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 7 Sa 521/10 (https://dejure.org/2011,16786)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung - Pflicht zur Herausgabe des Dienstwagens - Abmahnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen der nicht erfolgten Rückgabe des Dienstwagens

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Nichtherausgabe des Dienstwagens

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.01.2011 - 7 Sa 521/10
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 = NZA 2010/1227 und DB 2010/2395).
  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04

    Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.01.2011 - 7 Sa 521/10
    Sei durch eine Klageerhebung sichergestellt, dass der Arbeitgeber unter Wahrung der Frist des § 4 KSchG gewarnt sei, so sei die Funktion der Norm erfüllt (vgl. Bundesarbeitsgericht - 12.05.2005 - 2 AZR 426/04 = AP Nr. 53 zu § 4 KSchG 1969 und NZA 2005/1259).
  • LAG Hamm, 09.11.2010 - 12 Sa 1376/10

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen verweigerter Herausgabe des

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.01.2011 - 7 Sa 521/10
    In diesem Falle kann das Interesse des Arbeitnehmers an der tatsächlichen Nutzung überwiegen (vgl. hierzu Landesarbeitsgericht Hamm - Urteil vom 09.11.2010 - 12 Sa 1376/10).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2015 - 1 U 26/14

    Streit um außerordentliche Kündigung des IKK-Vorstand

    Denn aufgrund der außerordentlichen Kündigung besteht eine Ungewissheit über den Fortbestand des Dienstverhältnisses, die - ebenso wie beim Weiterbeschäftigungsanspruch - im Wege einer Interessenabwägung dahingehend aufzulösen ist, dass nach Ausspruch der Kündigung zunächst grundsätzlich von einem Herausgabeanspruch des Dienstherrn auszugehen ist (LAG Nürnberg, Urteil vom 25.1.2011 - 7 Sa 521/10, BeckRS 2011, 718).
  • ArbG Düsseldorf, 18.02.2020 - 5 Ga 11/20

    Herausgabe und Nutzung eines Dienstwagens

    a) Die Beklagte war - im Grundsatz - bereits nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung vom 17. Juli 2019, unabhängig von deren Wirksamkeit, zur Herausgabe des Dienstwagens verpflichtet (vgl. zB LAG Nürnberg 25. Januar 2011 - 7 Sa 521/10 - LAG Hamm 9. November 2011 - 12 Sa 1376/10 - zu II 1 a bb (2) der Gründe) .
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 19.08.2010 - 7 Sa 521/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31488
LAG Köln, 19.08.2010 - 7 Sa 521/10 (https://dejure.org/2010,31488)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.08.2010 - 7 Sa 521/10 (https://dejure.org/2010,31488)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. August 2010 - 7 Sa 521/10 (https://dejure.org/2010,31488)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kündigungsschutzprozess; Reihenfolge der Prüfung mehrerer Kündigungen; Betriebsschließung; Betriebsratsmitglied; Sonderkündigungsschutz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 2 KSchG; § 1 Abs. 5 KSchG; § 15 Abs. 4 KSchG; § 102 BetrVG
    Kündigungsschutzprozess; Reihenfolge der Prüfung mehrerer Kündigungen; Betriebsschließung; Betriebsratsmitglied; Sonderkündigungsschutz

  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden aufgrund Interessenausgleichs mit Namensliste; Betriebsschließung bei gesellschaftsrechtlicher Anwachsung neuer Betriebsstätte; Auswahlermessen des Gerichts bei Streit um mehrere Kündigungen mit ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden aufgrund Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsschließung bei gesellschaftsrechtlicher Anwachsung neuer Betriebsstätte; Auswahlermessen des Gerichts bei Streit um mehrere Kündigungen mit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Köln, 19.08.2010 - 7 Sa 521/10
    (1) Unter einem Betrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes versteht die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine arbeitsorganisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (vgl. BAG vom 11.10.1989, NZA 1990, 607; APS/Kiel, § 1 KSchG Rdnr. 482).
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